Die Kanzlei


Die Kanzlei wurde bereits im September 1995 in Aachen eröffnet. Dabei wurde stets Wert darauf gelegt, rechtsgebietübergreifend zu arbeiten, weil eine bloße Spezialisierung auf einem einzelnen Rechtsgebiet oftmals erhebliche Probleme bei der Beratung und Bearbeitung eines Mandats mit sich bringt. So sind z. B. bei einem Scheidungsverfahren oftmals auch vertiefte Kenntnisse im Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht und Grundstücksrecht erforderlich, wenn es um die Vermögensauseinandersetzung geht. Auch im Insolvenzrecht zeigt sich regelmäßig eine Verzahnung zwischen Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Kaufvertragsrecht, Mietrecht, Strafrecht und weiteren Rechtsgebieten. Die Beauftragung mehrerer spezialiserter Rechtsanwälte verursacht hingegen regelmäßig weitaus höhere Kosten und führt oft zu Verständnisproblemen zwischen den Spezialisten, die eben überwiegend nur ihr spezielles Rechtsgebiet beherrschen.


Diese generalistische Arbeit zeichnet sich bislang durch rgelmäßige erfolgreich abgeschlossene Mandate aus. Dabei wird die Mandatsbearbeitung durch vielfältige Qualifikationen und Erfahrungen aufs Beste ergänzt.


Wir verstehen uns als ein modernes Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen. Kundenzufriedenheit ist für uns oberstes Gebot. Diese erreichen wir durch sorgfältige und kompetente Beratung unserer Mandanten. Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei können wir flexibel und individuell auf Ihre Spezialwünsche eingehen. Gute Beratung, Qualität und Pünktlichkeit in der Ausführung sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit zahlreichen Mandanten ist unser Prinzip, mit dem wir schon seit vielen Jahren regelmäßige Erfolge und zufriedene Mandanten vorweisen können.